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   OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13   

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OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13 (https://dejure.org/2013,17275)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.05.2013 - 1 B 260/13 (https://dejure.org/2013,17275)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 (https://dejure.org/2013,17275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Außenbereich, Innenbereich, Gemengelage, TA-Lärm, trennende Wirkung, Rücksichtnahmegebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Lärmrichtwerte gelten in einer Gemengelage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Lärmrichtwerte gelten in einer Gemengelage? (IBR 2013, 709)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    13 2.2 Nicht zum Erfolg der Beschwerde führt des Weiteren das Vorbringen der Antragsteller, auch bei Annahme einer Innenbereichslage sei der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts unrichtig, weil ihm bei der Bestimmung der näheren Umgebung des Vorhabensgrundstücks und des Gebietscharakters Fehler unterlaufen seien.14 2.2.1 Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ist darauf abzustellen ist, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris).

    Als nähere Umgebung ist der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann, und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369).

    Dass der Gesetzeswortlaut die Eigenart der näheren Umgebung betont, hebt nur hervor, dass in aller Regel die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung führt (vgl. BVerwG vom 26. Mai 1978, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Auch eine städtebaulich unerwünschte Bebauung darf bei der Bildung des Maßstabs "nicht einfach von vornherein vernachlässigt" werden (BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris).

    Grundlage für ein solches Ausklammern ist zwar auch das tatsächlich Festgestellte; als Ergebnis beruht es aber auf einer überwiegend wertenden Betrachtung (BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris).

  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 1 A 701/09

    Nachbarklage, Brennstoffhandel, nähere Umgebung, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (SächsOVG, Urt. v. 27. Juli 2011 - 1 A 701/09 -, juris).

    Bei einer Gemengelage - wovon hier nach summarischer Prüfung auszugehen ist - sind die Lärmrichtwerte für ein Mischgebiet nach der TA-Lärm (60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts) zugrunde zu legen (SächsOVG, Urt. v. 27. Juli 2011 - 1 A 701/09 -, juris).

  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Bei der Prüfung, ob dem Nachbarn das Bauvorhaben im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, können die Höhe und Länge des Vorhabens, die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung, die Art der baulichen Nutzung, aber auch das Erscheinungsbild eine Rolle spielen (SächsOVG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12

    Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    28 Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen zu Lasten der Antragsteller zu berücksichtigen ist, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung - wie beispielsweise bei einer erdrückenden Wirkung oder übermäßigen Immissionen - ausgeht (BVerwG, Urt. v. 16. September 2010, BauR 2011, 222).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    20 Bei einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB - wovon hier nach summarischer Prüfung auszugehen ist - ist das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt, wenn es sich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geographischmathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 15. September 2005 - 4 BN 37/05 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
    Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10

    Anbau, Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot, erdrückende Wirkung

  • OVG Sachsen, 20.06.2006 - 1 BS 106/06

    Parkhaus der Küchwald-Klinik in Chemnitz kann weiter gebaut werden

  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Dabei ist die Vorprägung durch das Vorhabengrundstück aber auch durch die von den Gebäuden in der näheren Umgebung ausgehende Prägung zu berücksichtigen (OVG Bautzen, Beschl. v.21.05.2013, Az.: 1 B 260/13, juris).
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet;

    46 1.2.1 Bei einer Gemengelage sind in der Regel die Lärmrichtwerte für ein Mischgebiet nach der TA-Lärm (60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts) zugrunde zu legen (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 28.11.2016 - 1 B 257/16

    Anhörungsrüge, Streitwertfestsetzung, Beschwer

    8 Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen (vgl. S. 40 des Schriftsatzes vom 19. September 2016) ist der für das Hauptsacheverfahren anzunehmende Streitwert in Höhe von 10.000,- EUR in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats jedoch gem. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 zu halbieren (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 -, juris Rn. 30), da die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Klage gegen die Baugenehmigung in der Regel nicht die Hauptsache vorwegnimmt, diese vielmehr bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Eintritt vollendeter Tatsachen auf dem Baugrundstück verhindern soll (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 a. a. O., m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.07.2015 - 1 E 57/15

    Streitwert, Baugenehmigung, Nachbarklage

    6 Entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen ist der für das Hauptsacheverfahren anzunehmende Streitwert in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats gem. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 - wie zuvor nach dem insoweit nicht geänderten Streitwertkatalog 2004 - zu halbieren (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 -, juris Rn. 30), da die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Klage gegen die Baugenehmigung in der Regel nicht die Hauptsache vorwegnimmt, diese vielmehr bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Eintritt vollendeter Tatsachen auf dem Baugrundstück verhindern soll (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. Juli 2010 - 9 C 10.1087 -, juris Rn. 12; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 8 S 827/14 -, juris Rn. 12).7 Das Verfahren über die Streitwertbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§ 68 Abs. 3 Satz 1 GKG).
  • OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16

    Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    Entscheidend ist daher, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 -, juris Rn. 11, m. w. N.).
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